COVID-19-Pandemie-Zweckzuschuss für Pflege- und Betreuungsbelastungen d. Länder gem. § 2 Abs 2b PFG
Österreich
Im Rahmen der COVID-19 Pandemie wird den Ländern ein zweckgebundener Zuschuss iHv 150 Mio Euro zur Verfügung gestellt als Beitrag für die Finanzierung von außerordentlichen Belastungen im Rahmen der Pflege und Betreuung und der durch den Wegfall von Betreuungsstrukturen notwendigen Maßnahmen, insbesondere für Ersatzbetreuungseinrichtungen, Clearingstellen sowie außerordentliche Zuwendungen an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal.