Zweckzuschuss zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung
Oberösterreich
Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Hospiz- und Palliativfonds unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebotes, damit insbesondere für Palliativpatienten und -patientinnen und deren An- und Zugehörige ihren besonderen Bedürfnissen angepasste Unterstützungsleistungen erreichbar, zugänglich und leistbar angeboten werden können, und die Grundversorgung ergänzt werden kann. Förderungsnehmer können sein: Vereine und Rechtsträger, die Versorgung, Auf- und Ausbau der mobilen und stationären Hospiz- und Palliativversorgung durchführen und den Vorgaben gem. Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) und den Vereinbarungen zwischen Bund, Sozialversicherung und Land entsprechen, wie Mobile Palliativteams und mobile Kinder-Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams und Kinder-Hospizteams, Tageshospize sowie stationäre Hospize und stationäre Kinder-Hospize.