Stationäre Unterbringung in Altenwohn- und Pflegeheimen gem. § 5 K-PBG
Kärnten
Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Verpflegung sowie Betreuung und Hilfe einer pflege- oder betreuungsbedürftigen Person in stationären oder teilstationären Einrichtungen, die nach dem Kärntner Heimgesetz bewilligt sind und mit denen entweder eine Vereinbarung gemäß § 34 K-PBG besteht oder die von einem Sozialhilfeverband betrieben werden, oder in geriatrischen Abteilungen in Krankenanstalten. Übernahme der Kosten, wenn andere Leistungsformen nicht möglich oder mit einem unangemessenen Mehraufwand verbunden wären und die Kosten der Unterbringung nicht aus den eigenen Mitteln getragen werden können. Das vorliegende Leistungsangebot umfasst die Übernahme der durch Eigenmittel nicht gedeckten Kosten der stationären Unterbringung in Einrichtungen der Heim- und Anstaltspflege (Altenwohn- und Pflegeheime).