Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG Link zur Förderung kopieren

  • Gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG gewährt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss für die Fortführung der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal, die im Sinne des § 3 EEZG im Jahr 2023 erbracht wurde.
  • Der Fonds Soziales Wien leitet im Auftrag des Landes Wien die hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel an seine Partnerorganisationen weiter.
  • Die Refundierung erfolgt aufgrund des PFG und den verbindlichen „Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach § 3 Abs. 2Z 3 PFG durch den FSW an die Antragstellenden".

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Fonds Soziales Wien (FSW)
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
01 / 24 5 24
post@fsw.at
https://www.fsw.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2028 gewährt wird
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1076306

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