Förderung der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird die Unterbringung sowohl in teilstationären als auch in stationären Behinderteneinrichtungen. Bescheidmäßig bewilligte private Sozialhilfeeinrichtungen werden zur Erbringung der Leistung beauftragt.

Rechtsgrundlage

§ 27 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039734