SeniorInnen-Tagesbetreuung Link zur Förderung kopieren

Die teilstationären Dienste in Form von Tagesbetreuung stellen einen eigenständigen Versorgungsbereich dar – ein Zwischenglied zwischen der Betreuung zu Hause und der Aufnahme in ein Pflegeheim. Das Angebot der SeniorInnen-Tagesbetreuung richtet sich an alte und pflegebedürftige Menschen mit funktionellen Einschränkungen bzw. psychischen Veränderungen (wie z.B. desorientierte Personen, Alzheimer-, Schlaganfall- und gerontopsychiatrische Patienten), die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und deren Versorgung zu Hause an Werktagen bereits problematisch geworden ist: Ambulante Dienste alleine sind nicht mehr ausreichend, stationäre Pflege wäre aber noch nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

§§ 4 und 18 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024, Richtlinien 2013 des Landes Burgenland zur Durchführung und Förderung der Senioren-Tagesbetreuung

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039882