Beiträge zur qualitativen Verbesserung der Altenbetreuung Link zur Förderung kopieren

Es werden Beiträge an Gemeinden geleistet, welche selbst Pflegeheime betreiben und an private Pflegeheimbetreiber, die beabsichtigen, die Qualität Ihres Pflegeheims oder dessen Leistungsangebot zu verbessern.
Ebenso fällt darunter das Angebot von Therapien durch Spezialisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8
8010 Graz

Die Förderwerber haben mindestens 2 Anbote einzuholen. Auszahlung erfolgt, sobald die bezahlte Rechnung im Original einlangt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz, Steirisches Pflegeheimgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030352