Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Betreuungspersonal der Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

  • Der Bund stellt Zweckzuschüsse bereit, die der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal dienen.
  • Ziel ist es, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Betreuungspersonal abzudecken.
  • Das Land Steiermark übernimmt die Auszahlung der Zweckzuschüsse an betroffene Träger der Behindertenhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
8010 Graz, Hofgasse 12
+43(316)877-5458
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, Richtlinie Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060086