Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal – EEZG
Tirol
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert: Refundierung einer Entgelterhöhung (Zulage) in der Höhe von € 158,33 für Entlohnung nach dem G-VBG und LBedG / € 135,50 für andere Kollektivverträge, bspw. SWÖ-KV pro tatsächlich in Beschäftigung stehendem Kalendermonat pro vollzeitäquivalentenbeschäftigte Person. Den nicht vollbeschäftigten Personen gebührt die Zulage im aliquoten Ausmaß. Die Zulage wird dem Pflege- und Betreuungspersonal in Krankenanstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen, mobile Betreuungs- und Pflegedienste, mobile, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Behindertenarbeit und Kureinrichtungen gewährt. Die Zulage ist 12-mal nach dem G-VBG/LBed und 14-mal nach dem SWÖ-KV zu gewähren.