Förderung zur Erhöhung des Entgelts für Betreuungspersonal der Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

  • Der Bund stellt Zweckzuschüsse bereit, die der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal dienen.
  • Ziel ist es, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Betreuungspersonal abzudecken.
  • Das Land Steiermark übernimmt die Auszahlung der Zweckzuschüsse an betroffene Träger der Behindertenhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
8010 Graz, Hofgasse 12
+43(316)877-5458
abteilung11@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, Richtlinie Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1060086

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