Förderung von Einrichtungen, die Hospizleistungen erbringen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Institutionen, die eine Begleitung von schwerkranken Menschen, auch Trauerbegleitung zuhause sowie auch in Pflegeheimen erbringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration
soziales-integration@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1011030