Förderung von Einrichtungen, die Hospizleistungen erbringen Link zur Förderung

Gefördert werden Institutionen, die eine Begleitung von schwerkranken Menschen, auch Trauerbegleitung zuhause sowie auch in Pflegeheimen erbringen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinie des Sozialfonds

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1011030