Anspruchsberechtigt sind Institutionen, welche die fachlichen Qualifikationen für diese Tätigkeit aufweisen und folgende Leistungen erbringen:
- Beratung und Begleitung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen
- Begleitung und Entlastung der Angehörigen
- Trauerbegleitung - Gruppen für Trauernde
- Zusammenarbeit mit ÄrztInnen, Krankenpflegevereinen, den Mobilen Hilfsdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, der Palliativstation, der Krebshilfe und sonstigen Einrichtungen
- Bildungsarbeit und Informationsvermittlung für Hospizbegleiterinnen
Folgende Unterlagen sind von der Einrichtung einzureichen:
- Unternehmenskonzept
- Bilanz und Rechnungslegung
- Tätigkeitsbericht
- Leistungsvereinbarung