Förderung der Weiterbildung im Gesundheitsbereich Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg gewährt Unterstützungsbeiträge für die Teilnahme an Weiterbildungen im Gesundheitsbereich.

Diese Lehrgänge, Kurse etc. werden für Personen in Gesundheitsberufen veranstaltet und haben zum Ziel, die ärztliche und die pflegerische Kompetenz und die palliative Betreuung zu erweitern, zu vertiefen und qualitativ zu verbessern. Die Förderung wird nach Lehrgangs- bzw. Kursabschluss von der Abt. IVd-Sanitätsangelegenheiten direkt an die jeweilige Institution überwiesen.

Es werden ebenso Taschengelder für die SchülerInnen der Schule für Sozialbetreuungsberufe ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
gesundheitsdienst@vorarlberg.at

Auszahlungen erfolgen in Einzel- oder Mehrfachzahlungen an Einzelpersonen oder Einrichtungen

Berichte und Abrechung

Rechtsgrundlage

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 49 Abs. 5; Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,114 Mio. Euro

Referenznummer

1018233