Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime Link zur Förderung kopieren

Stationäre Dienste sind Einrichtungen zur dauernden bzw. vorübergehenden Unterbringung, Versorgung, aktivierenden Betreuung und Pflege überwiegend betagter bzw. pflegebedürftiger Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, selbständig einen eigenen Haushalt zu führen und denen die notwendige Hilfe weder im familiären Bereich noch durch teilstationäre oder ambulante Dienste ausreichend oder zufriedenstellend geboten werden kann.

Auf der Homepage des Landes Burgenland (www.burgenland.at) kann man sich seit Jänner 2012 darüber informieren, in welchen burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimen freie Heimplätze einer bestimmten Bettenkategorie zur Verfügung stehen. Spezifische Informationen betreffend Ausstattung, Angebote, Ansprechpartner, Telefon, Buchungsplattform, Anfragesystem etc. können direkt über eine Verlinkung zur Website der BetreiberInnen abgerufen werden.

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Altenwohn- und Pflegeheimgesetz, LGBl. Nr. 61/1996 Bgld. Altenwohn- und Pflegeheimverordnung, LGBl. Nr. 55/1998 Bgld. Sozialhilfegesetz 2000 Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039833