Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern zur Anstellung von Auszubildenden in der Pflege Link zur Förderung kopieren

Die demografische Entwicklung zeigt ein Ansteigen der älteren Bevölkerung. Mit einer älteren Bevölkerung gehen auch erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarfe und damit vermehrt Bedarfe an Gesundheits- und Pflegeleistungen einher. Schülerinnen und Schüler in Gesundheits- und Pflegeausbildung können bereits ab dem Beginn der Ausbildung einen Dienstvertrag bei einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister im Burgenland bekommen. Sie sind voll sozialversichert und haben eine Garantie auf einen fixen Job bei einem Gesundheits- oder Pflegedienstleister. Die Pflege- und Gesundheitsversorgung im Burgenland wird so zusätzlich abgesichert und einem Personalnotstand aktiv entgegenwirkt. Außerdem erfährt die Gesundheits- und Pflegeausbildung dadurch eine Aufwertung und eine größere Wertschätzung.

Das Land Burgenland kann als Träger von Privatrechten eine Förderung von burgenländischen Gesundheits- oder Pflegedienstleistern, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" anstellen, gewähren. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu gewinnen.  

  • Die Höhe der Förderung beträgt monatlich inkl. Dienstgeberbeiträge € 779,88 für jede im Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken angestellte Person.
  • Die Förderung wird 14 Mal jährlich ausbezahlt.  
  • Die Auszahlung erfolgt mittels Vorauszahlung für ein halbes Jahr.

Förderwerber sind verpflichtet, die Abteilung 6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung über eine Beendigung des Dienstverhältnisses zu Pflegeausbildungszwecken unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses nachweislich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Förderwerber sind verpflichtet, die Abteilung 6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung über das Beschäftigungsverhältnis mit der Person, die im Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken beim Förderwerber angestellt war, nach deren positivem Abschluss der Ausbildung  unverzüglich nachweislich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung von Gesundheits- oder Pflegedienstleistern im Burgenland, welche Personen im „Rahmen des Burgenländischen Anstellungsmodells zu Pflegeausbildungszwecken" angestellt haben
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070622