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Förderungen zum Thema Unternehmensgründung, -übernahme

ARF - Gründungsförderung Primärversorgungseinheiten
Österreich
Diese Förderung soll dazu beitragen, die Anzahl der Primärversorgungseinheiten (PVE) sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum zu erhöhen. Gefördert werden Bewerber/innen oder zukünftige Betreiber/innen von PVE sowie Gesellschaften, deren Zweck die Errichtung und/oder die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung der zukünftigen PVE umfasst und an denen Gesellschafter/innen der zukünftigen PVE für die Dauer der Betriebs- oder Behaltepflicht mehr als 50 Prozent der Anteile halten ("PVE Besitzgesellschaften"), wobei "PVE-Besitzgesellschaften" nur gemeinsam mit der zukünftigen PVE Förderungsnehmer/innen sein können und die PVE Endbegünstigte der Förderung sein muss. Eine PVE ist eine Erstanlaufstelle im Gesundheitsversorgungssystem, in dem multiprofessionelle Teams gemeinsam und aufeinander abgestimmt Patient/innen behandeln. Die strukturierte Zusammenarbeit von Allgemeinmediziner/innen in Kooperation mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen ermöglicht eine umfassende Versorgung der Patienten. Diese sollen den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 % der eingereichten und genehmigten Kosten, d. h. die Zuschusssumme beträgt 50 % der förderbaren Kosten. Die maximale Zuschusssumme beläuft sich auf € 1,6 Millionen. Darüber hinaus sind in der Förderrichtlinie auch Wertgrenze für die einzelnen Kostenkategorien festgelegt. Zu den förderbaren Kosten zählen in erster Linie Investitionsförderungen, also die Förderung von abschreibungspflichtigen Aufwänden (Kosten für Neu-, Um- oder Ausbauten sowie für die Anschaffung von medizinischer Ausstattung). Darüber hinaus werden jedoch auch Aufwände unabhängig von ihrer Absetzbarkeit gefördert, soweit diese zweckmäßig sind (z.B. Kosten für nicht-medizinische Ausstattung, für Beratungsleistungen in der Gründungsphase oder für Planungskosten iZm der geförderten Bautätigkeiten). Teilweise finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
Oö. Gründerfonds mit den Programmlinien "FTI-Beteiligung" und "Tourismus-Beteiligung"
Oberösterreich
Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H, welche vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beauftragt/ermächtigt (Stand: 29. November 2023), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds mit einer Einlange auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Im Bedarfsfall wird von der Oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) ein Anschlusskredit bis max. zur gleichen Höhe verbürgt. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr trägt der Oö. Gründerfonds. Die Regelung des Anschlusskredites mit Übernahme der Bürgschaftskosten im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist jedoch mit dem Zeitraum beschränkt, in welchem die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauftragt/ermächtigt ist, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen