Nachfolgeberatung Link zur Förderung kopieren

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Förderungsprogrammes sollen insbesondere Übernahmevorhaben in Oberösterreich unterstützt werden. Durch dieses Förderungsprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen insbesondere folgende Zielsetzungen erreicht werden:

  • Sicherung Unternehmensnachfolge;
  • Erhaltung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit;
  • Beitrag zu nachhaltigem Wachstum;
  • Übernahme von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder geschlossen worden wären.

Gegenstand der Förderung ist die externe Beratung bei Nachfolgevorhaben (Modul 1) und die Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2). Bei einer Betriebsnachfolge kann somit sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Wirtschaftskammer Oberösterreich
Hessenplatz 3,
4020 Linz
05/90909
service@wkooe.at
https://www.wko.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Belegkontrolle erfolgt durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Rechtsgrundlage

1) Richtlinie zum Landesförderungsprogramm Nachfolgeberatung, 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizeffektes zur Realisierung von Nachfolgevorhaben
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1066117