Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Persönliche Voraussetzungen
- FörderungswerberInnen können ausschließlich natürliche Personen oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (lt. KMU Definition der EU)1 sind (bzw. sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten) und eine Betriebsnachfolge oder eine Betriebsübergabe in Oberösterreich vorgenommen haben oder vornehmen werden und ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder ein aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden sowie einen nachweislichen Beratungsbedarf in Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge oder der Betriebsübergabe haben.
- Der/die BetriebsnachfolgerIn darf darüber hinaus während der letzten 6 Jahre vor der Nachfolge des beantragten Nachfolgevorhabens nicht durchgehend ausschließlich wirtschaftlich selbständig (in derselben Branche) tätig gewesen sein.
- Bei Gesellschaften muss wenigstens der/die BetriebsnachfolgerIn mit mind. 25 % direkt beteiligt sein oder werden und handelsrechtlicher GeschäftsführerIn sein oder werden.
Sachliche Voraussetzungen – Modul 1 (externe Beratung)
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass bei einem Übernahmevorhaben einerseits vor der Übernahme oder zumindest spätestens 72 Monate nach der Übernahme eine externe Beratung in Anspruch genommen wird und andererseits eine Förderung auf Basis des gegenständlichen Förderungsprogrammes vor der Inanspruchnahme der externen Beratung beantragt wird. Für die beantragten Beratungsmaßnahmen darf keine weitere Förderung beantragt werden oder beantragt worden sein.
Sachliche Voraussetzungen – Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich)
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass einerseits eine Nachfolge-Rechtsberatung vor der geplanten Übergabe durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich in Anspruch genommen wird und andererseits der/die FörderungswerberIn den zu leistenden Eigenleistungsanteil geleistet hat. Die Kosten der Nachfolge-Rechtsberatung betragen 625,00 Euro. Von diesen Kosten werden insgesamt max. 500,00 Euro vom Land Oberösterreich (Wirtschaftsressort) und von der Wirtschaftskammer Oberösterreich (Verhältnis 50:50) getragen. Somit hat die Förderungsnehmerin einen Eigenleistungsanteil von mind. 125,00 Euro zu tragen. (Es wird angemerkt, dass es zielführend ist, wenn die Nachfolge-Rechtsberatung gemeinsam mit den Übergeber und dem Übernehmer stattfindet.)
Der Förderungsantrag muss bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingereicht werden.