Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein,
- die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Gastronomiebetriebes besitzen
- und die max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten am Investitionsstandort und die max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalenten in der Gemeinde des Investitionsstandortes beschäftigen (Lehrlinge sind nicht zu berücksichtigen. SaisonarbeitnehmerInnen werden entsprechend des Anteils an den Jahresarbeitseinheiten berücksichtigt.)
- und die max. 7 Betriebsstandorte (wie z.B. Produktions-, Büro- bzw. Filialbetriebsstandorte) führen (inkl. Investitionsstandort).
FörderungswerberInnen haben zusätzlich für Kunden des Gastronomiebetriebes am Investitionsstandort ganzjährig (mindestens 9 Monate im Kalenderjahr)
- sowohl an mindestens 4 Tagen in der Woche zu öffnen
- als auch an mindestens 2 Tagen in der Woche mittags und abends warme Speisen mit einer hohen Dienstleistungs- und Angebotsqualität anzubieten
- sowie eigene und zeitgemäße Sanitäranlage zur Verfügung zu stellen.
FörderungswerberInnen, die ein Franchisekonzept bzw. ein Konzept der Systemgastronomie verfolgen, haben eine unternehmerische Eigenständigkeit (Mitarbeiter-, Einkaufs- und Vertriebspolitik) nachzuweisen.
FörderungswerberInnen, die ein Einzelunternehmen betreiben, müssen EU-Bürger sein.
b) Förderbare Vorhaben und Kosten:
- Planung (exkl. eigene Bauplanung und eigene Bauaufsicht) und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden
- Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattungen
- Übernahme von Betrieben (Ablöse von Investitionsgütern)
c) Sachliche Voraussetzungen:
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass eine schlüssige Projektbeschreibung (inkl. Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan) vorgelegt wird, die nachweist, dass einerseits das beantragte Investitionsvorhaben dem „Gastronomiegewerbe“ zuzuordnen ist (zumindest der Schwerpunkt des beantragten Investitionsvorhabens) und andererseits die Finanzierung des Investitionsvorhabens gesichert ist sowie die Realisierung des beantragten Investitionsvorhabens einen nachhaltigen Unternehmenserfolg erwarten lässt.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.