Gastro-Förderung Link zur Förderung kopieren

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes sollen insbesondere Investitionen von Gastronomiebetrieben gefördert werden, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die oberösterreichische Bevölkerung beitragen.

Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt.

Investitionsschwerpunkte:

  • Neuerrichtung eines Betriebes
  • Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes
  • Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung
  • Übernahme eines Betriebes
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als nicht rückzahlbaren Zuschuss bzw. Zinsenzuschuss.

Belegkontrolle anhand von Rechnungen und Zahlungsbelegen (jeweils in Kopie), Vor-Ort-Kontrolle bleiben der Förderstelle vorbehalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Gastro-Förderung und Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oö. Bevölkerung

Referenznummer

1066232