Kreativwirtschaft Projekt Link zur Förderung kopieren

Kreative Unternehmen tragen maßgeblich zur wirtschaftlichen Dynamik eines Standorts bei. Ihr wirtschaftlicher Mehrwert geht dabei weit über die Produktion kreativer Produkte und die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen hinaus. Durch ihre einzigartige Herangehensweise an komplexe Herausforderungen und das überwiegend multidisziplinäre Arbeiten sind sie Treiber für Innovation und haben wegweisende Einflüsse auf andere Branchen. Kreatives Schaffen ist darüber hinaus ein deutlich sichtbares und identitätsstiftendes Element im Leben jeder Stadt. Eine blühende Kreativwirtschaft macht eine Stadt für Einwohner*innen, Besucher*innen und Investor*innen attraktiv.

Deshalb zielt diese Förderung darauf ab, die Entwicklung von kreativwirtschaftlichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen zu erleichtern, die vorhandenen Strukturen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativwirtschaft zu erhöhen. Zudem werden mit dieser Förderung positive Impulse in Bezug auf Innovation, Wachstum und Beschäftigung in Wien gesetzt.

Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien
+43 1 25200
foerderungen@wirtschaftsagentur.at
https://wirtschaftsagentur.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen sowie Programmdokument „Kreativwirtschaft Projekt“
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069236