Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.
Dieses Förderprogramm richtet sich an bestehende Unternehmen sowie Unternehmen in Gründung der Wiener Kreativwirtschaft. Als Kreativwirtschaft sind die folgenden Bereiche definiert: Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen.
Neben bestehenden Unternehmen der Kreativwirtschaft sind insbesondere auch Absolvent*innen einschlägiger Ausbildungseinrichtungen sowie bereits kreativ Tätige angesprochen, die durch das Förderprogramm zur Unternehmensgründung ermutigt werden.
Im Rahmen von partnerschaftlichen Förderanträgen sind unter der Bedingung, dass der*die Lead-Partner*in ein bestehendes oder in Gründung befindliches Unternehmen in Wien ist, abgesehen von weiteren förderbaren Unternehmen, auch Vereine und Rechtsträger*innen (im Sinne von Punkt 2. der Rahmenrichtlinie) aus dem Kultur-, Sozial-, Forschungs- und Bildungsbereich aus Wien förderbar.
Das Förderprogramm unterstützt Kreativunternehmen bei der Entwicklung von neuen kreativen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen aus den Bereichen Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia und Games, Musikwirtschaft und Verlagswesen.
Die kreative Qualität des Vorhabens und der nachhaltige, wirtschaftliche Mehrwert für die Unternehmen stehen im Fokus. Das zugrunde liegende kreative Konzept muss qualitativ hochwertig sein und sich durch ein Alleinstellungsmerkmal vom Marktangebot deutlich abheben. Ein wesentliches Merkmal der zu entwickelnden Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist die Reproduzierbarkeit und Standardisierbarkeit. Projekte müssen in ein schlüssiges unternehmerisches Gesamtkonzept eingebettet sein und eine erfolgsversprechende Markterschließungsstrategie zur erstmaligen Ansprache der Zielgruppe und initialen Positionierung beinhalten.
Bei Unternehmen in Gründung wird der nachhaltige Aufbau von relevanten Unternehmensprozessen und -strukturen gefördert. Projekte von bestehenden Unternehmen müssen sich deutlich von bereits zuvor umgesetzten Projekten unterscheiden.
Die Umsetzung des Projekts muss zu wesentlichen Teilen durch unternehmensinternes Personal erfolgen und wird ergänzt durch den Zukauf von externen Dienstleistungen, um einen nachhaltigen Wissensaufbau im Unternehmen sicherzustellen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Eine Antragstellung ist von 01.01.2024 – 31.12.2026 laufend möglich.
Stichtage für Antragstellungen werden auf der Website der Wirtschaftsagentur
Wien bekanntgegeben.
Förderanträge können ausschließlich über die Website der Wirtschaftsagentur Wien eingereicht werden. Die Online-Formulare sind vollständig und richtig auszufüllen.
Dem Antrag sind jedenfalls folgende Dokumente hinzuzufügen:
● Antragsbestätigung
● De-minimis Erklärung
● letztgültiger Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
● Lebenslauf des*der Projektleiter*in