Top-Tourismus-Förderung Bund/Land Link zur Förderung kopieren

Das Land fördert gemeinsam mit dem Bund in zwei Angelegenheiten:

Jungunternehmerförderung: Investitionen in der Gastronomie oder Beherbergung, welche von Jungunternehmern durchgeführt wird

Restrukturierungsförderung: Zuschüsse für Betriebe, welche restrukturiert werden sollen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Jungunternehmerförderung:

Einmalzuschuss von 7,5 % für Kosten zwischen 50.000,-- und 500.000,--. Voraussetzung ist die Gewährung einer gleich hohen Förderung durch den Bund.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage einer Rechnungszusammenstellung und der Zahlungsbestätigung des Bundes

Restrukturierungsförderung:

Hier gibt es keine minimalen oder maximalen Zuschussgrenzen. Die Höhe des Zuschusses wird nach Maßgabe der Notwendigkeit bestimmt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Zahlungsbestätigung des Bundes.

Prüfung mittels der Endabrechnung und eines Nachweises der Auszahlung der Bundesförderung

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Qualitätsverbesserung - Beherbergung" Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Qualitätsverbesserung - Gastronomie" Richtlinien der ÖHT (Jungunternehmer-Richtlinie bzw. Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

ÖHT: 1061480 - Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Unternehmensstabilisierung und 1061472 - Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 – Jungunternehmer

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1065689