Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Entgeltfortzahlung bei Großschadens/Bergrettungseinsätzen - KTN
Kärnten
Am 03.07.2019 hat der Nationalrat mit Wirksamkeit 01.09.2019 beschlossen, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollen, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. bei Bergrettungseinsätzen an der Diensterfüllung verhindert sind. Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, dass die Länder jene Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen und Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen.