Wohnzimmer Innenstadt Link zur Förderung kopieren

Zielsetzung des Schwerpunkts „Wohnzimmer Innenstadt“ ist die Ansiedlung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben in der Villacher Innenstadt, um die Innenstadtzone als Einkaufsort für Einheimische und Gäste zu stärken. Dies soll zu einer Frequenzsteigerung beitragen und allen Besucher:innen einen ansprechenden Branchenmix in einem florierenden und attraktiven Stadtzentrum bieten

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Villach, Finanzen und Wirtschaft
Standesamtsplatz 3
9500 Villach
04242 205 5202
wirtschaft@villach.at

Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Abhängigkeit von den förderbaren Projektkosten (exkl. USt.). Der Zuschuss setzt sich damit aus folgenden zwei Komponenten zusammen: 

  • 15 % der mit der Eröffnung verbundenen Investitionen und Aufwendungen (exkl. USt.) und
  • 50 % der Nettomiete inkl. Betriebskosten der ersten 6 Monate, maximal EUR 500,00 pro Monat.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr ab Antragsstellung. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 10.000,00.

Es besteht die Möglichkeit die Förderung in zwei Tranchen abzurechnen. Die Auszahlung der ersten Tranche über maximal 75 % der zugesagten Förderung erfolgt nach:

  • Unterfertigung des Förderungsvertrags inkl. Beilagen (Datenschutzerklärung und De-minimis-Erklärung) 
  • Vorlage des unterfertigten Mietvertrages
  • Geschäftseröffnung und aufrechter Betrieb

Voraussetzung für die Prüfung der Förderungswürdigkeit und Gewährung einer Förderung sind die oben genannten Unterlagen, die im Rahmen der Antragsstellung beigebracht werden müssen.

Rechtsgrundlage

Bereichssubventionsordnung Wirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1067453