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Förderungen zum Thema Tourismus

Oö. Gründerfonds mit den Programmlinien "FTI-Beteiligung" und "Tourismus-Beteiligung"
Oberösterreich
Der „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmensgründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt durch die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H, welche vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beauftragt/ermächtigt (Stand: 29. November 2023), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des OÖ. Gründerfonds mit einer Einlange auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Im Bedarfsfall wird von der Oberösterreichischen Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) ein Anschlusskredit bis max. zur gleichen Höhe verbürgt. Die Bürgschaftskosten für die ersten drei Jahre mit Ausnahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr trägt der Oö. Gründerfonds. Die Regelung des Anschlusskredites mit Übernahme der Bürgschaftskosten im Rahmen des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes ist jedoch mit dem Zeitraum beschränkt, in welchem die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauftragt/ermächtigt ist, sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen