Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Übernahme einmalige Bearbeitungsgebühr (Kredite) Link zur Förderung

Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Förderung von Investitionen im Tourismus ("Tourismus-Investitions-Richtlinie") bildet die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen und Zinsenzuschüssen.

Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Für geförderte Investitionskredite unter EUR 350.000 gemäß Punkt 7.1 lit a der Tourismus-Investitions-Richtlinie ist vorgesehen, dass das BMAW als zusätzliche Förderungsmaßnahme die einmalige Bearbeitungsgebühr anteilig oder zur Gänze übernehmen kann. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Förderung von Investitionen im Tourismus ("Tourismus-Investitions-Richtlinie")
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Verkürzter Zahlungsweg
    Nach Auskunft BMAW liegt hier ein verkürzter Zahlungsweg vor. ÖHT meldet daher die Haftungsnehmer ein, die keine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen. ÖHT wird vom BMAW "schadlos" gehalten (erhalten den Entfall ersetzt).

Referenznummer

1067867