Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Förderung von Investitionen im Tourismus ("Tourismus-Investitions-Richtlinie") bildet die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen und Zinsenzuschüssen.
Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Für geförderte Investitionskredite unter EUR 350.000 gemäß Punkt 7.1 lit a der Tourismus-Investitions-Richtlinie ist vorgesehen, dass das BMAW als zusätzliche Förderungsmaßnahme die einmalige Bearbeitungsgebühr anteilig oder zur Gänze übernehmen kann.