Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Übernahme einmalige Bearbeitungsgebühr (Kredite) Link zur Förderung

Die Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Förderung von Investitionen im Tourismus ("Tourismus-Investitions-Richtlinie") bildet die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen und Zinsenzuschüssen.

Ziele der Tourismus-Investitions-Richtlinie sind die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Für geförderte Investitionskredite unter EUR 350.000 gemäß Punkt 7.1 lit a der Tourismus-Investitions-Richtlinie ist vorgesehen, dass das BMAW als zusätzliche Förderungsmaßnahme die einmalige Bearbeitungsgebühr anteilig oder zur Gänze übernehmen kann. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
https://www.oeht.at

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung; Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Förderung von Investitionen im Tourismus ("Tourismus-Investitions-Richtlinie")
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten

Referenznummer

1067867