Förderung zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung erfolgt in Form einmaliger Zuschüsse. Diese betragen 10 % der förderbaren Kosten. Die förderbaren Mindestkosten betragen € 5.000,--, die max. förderbaren Kosten betragen € 30.000,--

Die Auszahlung der gesamten Förderung (Anteil des Landes und der Gemeinde) an den Förderungsnehmer erfolgt durch die Standortgemeinde. Nach Auszahlung übermittelt die Standortgemeinde das Förderungsansuchen des Förderungsnehmers sowie den Nachweis über die Auszahlung der Förderung an die Abteilung VIa. Diese zahlt nach Prüfung den Landesanteil an die Standortgemeinde aus. Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Förderungsanträge anfallenden administrativen Aufgaben hat die Standortgemeinde auf eigene Rechnung zu tragen.

Prüfung erfolgt durch die Standortgemeinde

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1010016

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