Förderung zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern Link zur Förderung

Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

(1)  Die Förderung erfolgt in Form einmaliger Zuschüsse. Diese betragen für

a) die Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung des Sanitärkomforts:

  1. € 850 pro Baderaum
  2. € 750 pro Duschraum
  3. € 500 pro Bad
  4. € 375 pro Dusche
  5. € 375 pro WC.

b) den Umbau von Privatzimmern in Ferienwohnungen mit Küche

  1. € 850 für den Einbau einer Küche;
  2. Zuschüsse gemäß Abs. 1 lit a.

c) Modernisierung von Ferienwohnungen, Gästezimmern und Gasträumen samt Eingangsbereich

  1. € 850 für die Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung eines Frühstücksraums;
  2. € 850 für die vollständige Erneuerung einer Küche in einer Ferienwohnung
  3. 10% der Aufwendungen für Ersatzinvestitionen zur Modernisierung der Aufenthalts- und Schlafräume inklusive Eingangsbereich (zB Möbel, Böden, Fenster und Türen, etc.), wobei das förderbare Investitionsvolumen mindestens € 5.000 betragen muss; der maximale Landeszuschuss pro Gästezimmer bzw. Zimmer in einer Ferienwohnung beträgt € 1.000.
  4. 30% der Aufwendungen für die Einrichtung eines Internetanschlusses, wobei der maximale Landeszuschuss € 400 beträgt.

d) Investitionen in die betriebliche Infrastruktur zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Gastes

  1. 10% der Aufwendungen für die Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung eines Ski – und Schuhraumes, wobei der maximale Landeszuschuss € 750 beträgt;
  2. 10% der Aufwendungen für die Errichtung und Einrichtung bzw. vollständige Erneuerung eines Wellness- und Freizeitbereichs, wobei das förderbare Investitionsvolumen mindestens € 5.000 betragen muss; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 20.000 begrenzt.

Die Zuschüsse dürfen jedenfalls die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen nicht überschreiten.

Die Auszahlung der gesamten Förderung (Anteil des Landes und der Gemeinde) an den Förderungsnehmer erfolgt durch die Standortgemeinde. Nach Auszahlung übermittelt die Standortgemeinde das Förderungsansuchen des Förderungsnehmers sowie den Nachweis über die Auszahlung der Förderung an die Abteilung VIa. Diese zahlt nach Prüfung den Landesanteil an die Standortgemeinde aus. Die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Förderungsanträge anfallenden administrativen Aufgaben hat die Standortgemeinde auf eigene Rechnung zu tragen.

Prüfung erfolgt durch die Standortgemeinde

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1010016