Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstrecken sich auf das Gebiet des Bezirkes Landeck. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders, Pettneu am Arlberg, Pfunds, Pians, Prutz, Ried im Oberinntal, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, St. Anton am Arlberg, Stanz bei Landeck, Strengen, Tobadill, Tösens und Zams umfasst.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen können der Förderrichtlinie "Sonderförderungsprogramm für den Bezirk Landeck" entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular vor Beginn des Förderprojektes einzubringen. Vor Beginn des Förderprojektes heißt, vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Bau-/Projektbeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Für die Förderungsentscheidung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben über das antragstellende Unternehmen und die betriebliche Entwicklung der letzten Jahre
- Beschreibung des Projekts und der erwarteten betriebs-/regionalwirtschaftlichen Auswirkungen
- detaillierte Kostenaufstellung
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- Kopien von Förderanträgen von beantragten anderen Förderungen (Bund, Land, Gemeinden usw.) und sofern bereits vorhanden deren Genehmigung für dasselbe Vorhaben bzw. dieselben förderbaren Kosten
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (bei Unternehmensgründungen eine Vorschaurechnung für die nächsten 3 Jahre)
- Auflistung der jährlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen vor und nach der Investition
- behördliche Bewilligungen und Genehmigungen (z.B. Baubescheide, behördlich genehmigte Baupläne, Gewerbeberechtigungen, etc.)
- Planunterlagen
- Zertifikate für Nachhaltigkeitsbonus
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderlicher Unterlagen verzichten.