Top-Tourismus-Förderung Bund/Land Link zur Förderung kopieren

Das Land fördert gemeinsam mit dem Bund in zwei Angelegenheiten:

Jungunternehmerförderung: Investitionen in der Gastronomie oder Beherbergung, welche von Jungunternehmern durchgeführt wird

Restrukturierungsförderung: Zuschüsse für Betriebe, welche restrukturiert werden sollen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
tourismus@vorarlberg.at

Jungunternehmerförderung:

Einmalzuschuss von 7,5 % für Kosten zwischen 50.000,-- und 500.000,--. Voraussetzung ist die Gewährung einer gleich hohen Förderung durch den Bund.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage einer Rechnungszusammenstellung und der Zahlungsbestätigung des Bundes

Restrukturierungsförderung:

Hier gibt es keine minimalen oder maximalen Zuschussgrenzen. Die Höhe des Zuschusses wird nach Maßgabe der Notwendigkeit bestimmt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Zahlungsbestätigung des Bundes.

Prüfung mittels der Endabrechnung und eines Nachweises der Auszahlung der Bundesförderung

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Qualitätsverbesserung - Beherbergung" Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung "Qualitätsverbesserung - Gastronomie" Richtlinien der ÖHT (Jungunternehmer-Richtlinie bzw. Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

ÖHT: 1061480 - Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 - Unternehmensstabilisierung und 1061472 - Gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 – Jungunternehmer

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1065689