Coworking und Mietförderung für Geschäftsflächen, Förderung der Stadt Graz
Graz
Die Stadt Graz fördert Jungunternehmen mit zwei Fördertatbeständen: Förderung von Kosten zur Anmietung von Geschäftsflächen Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking Space für Gründer:innen Mietförderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nettomietkosten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-. Es werden monatliche Nettomietkosten bis zu maximal € 12,-/ m² anerkannt. Der übersteigende Betrag wird nicht gefördert. Coworking Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Nutzungspauschale (ohne Steuern). Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 2.500,- für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.