Crowdfunding der Stadt Graz bei Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen Link zur Förderung kopieren

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert Crowdfunding-Aktionen zur Beteiligungsfinanzierung von Unternehmensgründungen bzw. Betriebsübernahmen bei Kleinstunternehmen.

Höhe der Förderung:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Kosten.
  • Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal € 5.000,-.

Förderfähige Kosten einer Crowdfunding-Aktion:

  • Förderfähig sind Kosten für Kreativleistungen von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Sitz in Graz, die im Zusammenhang stehen mit der Vorbereitung und Planung einer Crowdfunding  Aktion.
  • Diese können z.B. Kosten für die Erstellung von Videos, Bildern, Texten, Beschreibungen etc. umfassen.

Förderfähige Formen des Crowdfunding:

  • Lending based Crowdfunding (Zinszahlung als Gegenleistung) durch private Mikrokredite
  • Equity based Crowdfunding (Beteiligung am Unternehmensgewinn)
  • Reward based Crowdfunding (Produkt oder Dienstleistung als Gegenleistung)

Nicht förderfähige Formen des Crowdfunding:

  • Donation based Crowdfunding (keine Gegenleistung, Spende), insbesondere bei Projekten aus der Kreativ-, Kultur- und Kunstszene
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, MA 15 - Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung
8011 Graz, Stigergasse 2
0316 872 4820
wirtschaft@stadt.graz.at
https://www.wirtschaft.graz.at/cms/beitrag/10372890/11283641/Foerderungen_und_Unterstuetzungen.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist kostenfrei.
  • Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach der Beschlussfassung.
  • Die entsprechenden Zahlungsbelege müssen durch die Vorlage von Originalbelegen erbracht werden.
  • Sollten nicht ausreichende Belege vorgelegt werden, kommt es zu einem Rückforderungsanspruch.

Leistungskontrolle:

Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz.

Abrechnungskontrolle: 

Gemäß der Allgemeinen Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.04.2016, GZ.: A15-001142/2016, über die Förderung des Crowdfunding. Erlassen auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1055961