Touristische Filmförderung Link zur Förderung kopieren

Es werden internationale TV- und Filmproduktionen zur stärkeren Positionierung der Steiermark als Tourismusland gefördert. Zu diesem Zweck wurde auch die Förderstelle "Cinestyria - Filmcommission and Fonds" gegründet. Nach Antragsprüfung durch den Fachbeirat der CINESTYRIA erfolgt eine Empfehlung an die Steiermärkische Landesregierung, welche die Förderungsvergabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Beirats abwickelt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung - Referat Tourismus
Radetzkystraße 3, 8010 Graz
03168772144
tourismus@stmk.gv.at
http://www.verwaltung.steiermark.at/tourismus

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Durchführung der Leistungskontrolle erfolgt auf Basis folgender vorzulegender Unterlagen:

  • Der unterschriebene Förderungsvertrag;
  • Die beglichenen Rechnungen in der Höhe der gewährten Förderung;
  • Gesamtaufstellung der vorzulegenden Rechnungen als Excel-Datei;
  • Projektabschlussbericht inklusive einer Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen;
  • Die Einnahmenaufstellung hat eine Auflistung aller anderen dem Förderungsnehmer von öffentlichen oder privaten Stellen aus demselben Grund im selben Zeitraum gewährten Förderungen zu enthalten;
  • Angaben zum Steiermark-Effekt

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss vom 12.02.2007, GZ. FA12A-g0101-424/2007-1

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,8 Mio. Euro

Referenznummer

1008622