- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit Investitionsstandort gem. festgelegter Gebietskulissen.
- Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, Vereine, Verbände, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften, deren Geschäftsanteile zu mehr als 50% von der öffentlichen Hand gehalten werden oder wesentliche Kontrolle durch die öffentliche Hand ausgeübt wird.
- Ausgeschlossen sind Franchisebetriebe, die nicht unternehmerisch und finanziell eigenständig tätig sind.
Förderungsansuchen für Investitionen in den folgenden Gemeinden können bis 31.12.2025 eingebracht werden.
- Salzburger Seenland: Berndorf bei Salzburg, Oberndorf bei Salzburg, Henndorf am Wallersee, Obertrum am See, Köstendorf, Schleedorf, Seeham, Mattsee, Seekirchen am Wallersee, Neumarkt am Wallersee, Straßwalchen
- Fuschlseeregion: Ebenau, Hintersee, Faistenau, Hof bei Salzburg, Fuschl am See, Koppl
- Region Wolfgangsee (Salzburger Teil): St. Gilgen, Strobl
- Krispl/Gaißau
- Lammertal: Abtenau, Rußbach am Paß Gschütt, Annaberg-Lungötz, St. Martin am Tennengebirge
- Forstau
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 10%, max. EUR 50.000. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) beträgt mind. EUR 100.000 und max. EUR 500.000: Dh, die aktivierten förderbaren Kosten müssen mindestens netto EUR 100.000 betragen und können bis max. EUR 500.000 anerkannt werden. Projekte bzw. Investitionen, die über die Förderbemessung hinausgehen, sind nicht förderbar.
Sonstige Förderungsbedingungen:
Aktive Mitgliedschaft der WKS oder die Absicht, eine solche Mitgliedschaft einzugehen.
- Der max. Projektzeitraum eines geförderten Projektes darf ab Genehmigung 2 Jahre nicht überschreiten – gerechnet vom Ausstellungsdatum der Förderungsvereinbarung.
- Die zur Förderung beantragten Investitionen müssen abgesehen von der Förderung finanzierbar sein; die Förderstelle kann im Zweifel einen Finanzierungsnachweis verlangen.
- Innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projektes ist eine unterfertigte Rechnungszusammenstellung (Kostennachweis/Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen und Zahlungsbelegen in Kopie) gem. Vorlage des Landes Salzburg inkl. Aktivierungsbestätigung durch die Steuerberatung vorzulegen.
Infos unter https://www.salzburg.gv.at/tourismus_/Seiten/tourismusoffensive.aspx
Antragseinreichung vor Projektbeginn
Förderansuchen Tourismus KMU siehe Link