Tourismusoffensive Tourismus KMU Link zur Förderung kopieren

Förderbar sind aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder touristisch relevanter Infrastruktureinrichtungen:

  • Qualitätsverbesserung/Barrierefreiheit: Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen.
  • Betriebsgrößenoptimierung: Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung führen.
  • Betriebliche Neuausrichtung: Maßnahmen zur Neuausrichtung auf neue Märkte bzw. Zielgruppen.
  • Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Personalinfrastruktur: Maßnahmen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Unterkünfte und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter:innen (Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume, Freizeiteinrichtungen, etc.) sowie Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiter:innen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlung nach Projektabschluss und Vorlage und Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises

Verwendungsnachweis Tourismusoffensive Tourismus KMU siehe Link

Rechtsgrundlage

Richtlinie Salzburger Tourismusförderungen (De-minimis-Beihilfen)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Tourismusstrategie 2030

Referenznummer

1067115