Allgemeine Tourismusförderung Link zur Förderung kopieren

Es werden Projekte von Tourismusverbänden bzw. Projektträgern unterstützt, welche der Verstärkung der touristischen Profilierung dienen. Hierzu zählen Marketingaktivitäten, Optimierung bestehender bzw. Entwicklung neuer touristischer Angebote, Professionalisierung der Standortentwicklung, Digitalisierungsmaßnahmen oder Durchführen touristisch relevanter Veranstaltungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8010 Graz, Radetzkystraße 3/2
004303168772144
tourismus@stmk.gv.at
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74834830/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Die Durchführung der Leistungskontrolle erfolgt auf Basis folgender vorzulegender Unterlagen:

  • Der im Original unterschriebene Förderungsvertrag;
  • Die beglichenen Rechnungen im Original in der Höhe der gewährten Förderung;
  • Eine Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als EXCEL-Datei (auszufüllendes EXCEL-Formular per E-Mail);
  • Projektabschlussbericht inklusive Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Einnahmen;
  • Die Einnahmenaufstellung hat eine Auflistung aller anderen dem Förderungsnehmer von öffentlichen oder privaten Stellen aus demselben Grund im selben Zeitraum gewährten Förderungen zu enthalten.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie für die regionale Zusammenarbeit, Förderungsrichtlinie für Tourismus-Marketing und Werbung (Projektkostenzuschuss) bzw. Förderungsrichtlinie für die nicht gewerbliche touristische Infrastrukturförderung (Investitionsförderung) des Tourismusressorts des Landes Steiermark.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069533

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