Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden in NÖ
Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.