Der Familienbonus Plus unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise. Antragsberechtigte können daher den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile, also entweder:
- Familienbeihilfenbezieher/in und (Ehe)Partner/in der familienbeihilfenbeziehenden Person oder
- Familienbeihilfenbezieher/in und unterhaltsverpflichtete Person, die für das Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet und der ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Der Familienbonus Plus kann entweder beim Arbeitgeber (Formular E30) beantragt werden oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie unter ArbeitnehmerInnenveranlagung Überblick (bmf.gv.at).
Wird eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist der Familienbonus Plus – auch wenn er bereits beim Arbeitgeber beantragt wurde – nochmals zu beantragen, da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann. In der Arbeitnehmerveranlagung kann auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragt werden.
Formular E 30
Das fertig unterschriebene Formular bitte an den Arbeitgeber übermitteln.
Die Beilage L 1k ist zu verwenden, wenn sich Ihre familiären Verhältnisse während des Jahres nicht geändert haben (z.B. Eltern sind das ganze Jahr 2021 verheiratet, Eltern leben das ganze Jahr 2021 in einer Lebensgemeinschaft, Eltern leben das ganze Jahr 2021 getrennt und die Unterhaltsverpflichtung wurde zur Gänze erfüllt). In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der aktuelle Personenstand (mit Datum) am Formular L 1 oder E 1 angeben wird.
Die Beilage L 1k-bF ist zu verwenden, wenn besondere Verhältnisse eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern, wie insbesondere bei:
· Trennung der (Ehe)Partner
· Begründung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
· Begründung einer Lebensgemeinschaft, die während des Kalenderjahres mehr als sechs Monate bestanden hat
· Unterhaltszahlungen für das Kind wurden nicht in vollem Umfang geleistet
· Tod des (Ehe)Partners/der (Ehe)Partnerin
Näheres unter BMF - Formulare Steuern & Zoll.