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Am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Behörden und andere öffentliche Stellen sind künftig verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. auf Anfrage Auskünfte zu erteilen. In diesem Zusammenhang sind auch umfassende Änderungen im Bereich der Transparenzdatenbank vorgesehen. Ab September 2025 werden am Transparenzportal staatliche Leistungen, die nicht an Privatpersonen gehen und über dem Schwellenwert von 1.500 Euro liegen, öffentlich einsehbar sein.
Bereits zuvor wurden auf dem Transparenzportal Leistungen im Zusammenhang mit Covid-19 Wirtschaftshilfen des Bundes und aus dem Energiebereich namentlich veröffentlicht, was auf großes öffentliches Interesse gestoßen ist.
Mit der proaktiven Veröffentlichung von Leistungen am Transparenzportal unternimmt das Bundesministerium für Finanzen einen weiteren wichtigen Schritt im Rahmen der Transparenzinitiative.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Suchmaske der veröffentlichten Leistungen im Sinne der Informationsfreiheit:
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