Personenbezogene Veröffentlichung von Leistungen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit

Gemäß § 40k des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 idgF sind ab September 2025 staatlich finanzierte Leistungen, die nicht an Privatpersonen gerichtet sind, am Transparenzportal zu veröffentlichen. Eine namentliche Veröffentlichung je Leistung erfolgt, sofern die an eine Empfängerin bzw. Empfänger ausbezahlte oder gewährte Summe im jeweiligen Kalenderjahr 1.500 Euro oder mehr beträgt. Die veröffentlichten Daten werden monatlich aktualisiert. Rückzahlungen bereits ausbezahlter Förderungen werden nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.

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JahrMaßnahmeLeistungsartFörderungsgeberEmpfängerRechtsformKURPLZOrtLänder­codeWirtschaftszweigÖNACEHinweisBetragListe mit Auswahl der Zusatzinformationen anzeigen
  • LV: Auszahlung wurde als Leistungsverpflichteter zur Erbringung einer (Sach)Leistung zu Gunsten Dritter (Begünstigte/r) empfangen.
  • BG: Auszahlung wurde für eine Bedarfsgemeinschaft (Personengemeinschaft) empfangen.
  • *: (Teil-)Leistung vom Förderungsnehmer bestritten