SV-Rückerstattung für Geringverdiener Link zur Förderung kopieren

In bestimmten Fällen kann es bei niedrigen Einkünften zu einer Steuergutschrift in Form einer SV-Rückerstattung kommen.

Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro jährlich rückerstattet (SV-Rückerstattung), bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale höchstens 500 Euro.

Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auch die maximale SV-Rückerstattung um bis zu 650 Euro.

Besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 80 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 550 Euro jährlich rückerstattet.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050 233 233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 8 EStG. 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

Referenznummer

1053727