SV-Rückerstattung für Geringverdiener Link zur Förderung kopieren

In bestimmten Fällen kann es bei niedrigen Einkünften zu einer Steuergutschrift in Form einer SV-Rückerstattung kommen.

Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro jährlich rückerstattet (SV-Rückerstattung), bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale höchstens 500 Euro.

Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auch die maximale SV-Rückerstattung um bis zu 650 Euro.

Besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 80 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 550 Euro jährlich rückerstattet.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050 233 233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs. 8 EStG. 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

Referenznummer

1053727

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