In bestimmten Fällen kann es bei niedrigen Einkünften zu einer Steuergutschrift in Form einer SV-Rückerstattung kommen.
Besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro jährlich rückerstattet (SV-Rückerstattung), bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale höchstens 500 Euro.
Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auch die maximale SV-Rückerstattung um bis zu 650 Euro.
Besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 80 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 550 Euro jährlich rückerstattet.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung: