Auszahlung der Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Dafür sollten Sie ein Konto haben. Wenn Sie noch kein Konto haben, eröffnen Sie am besten eines.
Sie müssen das aber nicht machen. Wir können die Wohnbeihilfe auch in bar mit der Post anweisen.
Wenn Sie die Wohnbeihilfe nicht von der Post abholen, wird sie nach 2 Wochen an die Wohnbeihilfenstelle zurückgeschickt. Wenn Sie zum Beispiel länger als 2 Wochen im Krankenhaus, auf Kur oder auf Urlaub sind und die Wohnbeihilfe nicht abholen, überprüft die Wohnbeihilfenstelle, warum die Wohnbeihilfe nicht abgeholt wird. Weil diese Überprüfung Zeit braucht, kann es sein, dass die Wohnbeihilfe mehrere Monate nicht ausbezahlt wird.
Auszahlung an Mieter*innen von Gemeindewohnungen
Die Wohnbeihilfe für Mieter*innen von Gemeindewohnungen wird direkt an "Wiener Wohnen" überwiesen. Die Wohnbeihilfe wird vom Gesamtmietzins abgezogen. Sie bekommen die Vorschreibung für den niedrigeren Mietzins von Wiener Wohnen zugeschickt.
Auszahlung bei Mietrückstand
Wenn Sie Ihren Mietzins für frühere Monate noch nicht bezahlt haben, überweisen wir die Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung. Erst wenn es keinen Mietrückstand mehr gibt, bekommen Sie die Wohnbeihilfe direkt.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: