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Förderungen zum Thema Land-, Forstwirtschaft

Förderung von forstlichen Aktivitäten zur Verbesserung des Waldzustandes
Salzburg
8.1 Waldbau und Forstschutz (De-minimis-Beihilfe) 8.1.1 Fördergegenstände FG 8-1-1: Wiederaufbau des forstlichen Potentials mit Hilfe von Aufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen mit standortsgemäßen Baumarten. Die Baumartenmischung ist dabei jeweils der natürlichen Waldgesellschaft anzugleichen. FG 8-1-2: Umbau, Ergänzung von Naturverjüngung und Unterbau von gefährdeten Waldbeständen mit dafür geeigneten Baumarten zur Sicherung eines kontinuierlichen und widerstandsfähigen Waldbestandes und /oder zur Verhinderung des Entstehens von Großkahlflächen. FG 8-1-3: Technische Begleitmaßnahmen im Schutzwald (S3 laut WEP) FG 8-1-4: Waldbauliche Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Wälder insbesondere zur Erhaltung der Waldfunktionen im Schutzwald (Läuterung, Jungbestandspflege, Durchforstung, Seilkranbringung zur Einleitung der Naturverjüngung) FG 8-1-5: Investitionen in Forstschutzmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Schäden wie z. B. Bekämpfungsmaßnahmen) FG 8-1-6: Monitoring bei gefahrdrohender Massenvermehrung von Sekundärschädlingen (Insekten, Pilzen, etc.) 8.2 Forsttechnische Maßnahmen (De-minimis-Beihilfe) 8.2.1 Fördergegenstände FG 8-2-1: Pflegesteige zur Erschließung von mind. 10 ha Schutzwaldfläche (S3 laut WEP) FG 8-2-2: Verdichtung der Forstaufschließung als arbeitstechnische Voraussetzung für Waldverbesserungs- und Pflegemaßnahmen (Errichtung von Forststraßen) FG 8-2-3: Umbau von Forststraßen auf den Stand der Technik 8.3 Forstliche Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit (De-minimis-Beihilfe) 8.3.1 Fördergegenstände FG 8-3-1: Beschaffung, Produktion, Herausgabe und Verteilung von Druckschriften, Broschüren, Prospekten, Flugblättern etc. durch Dritte FG 8-3-2: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Waldbesitzerversammlungen, Waldbegehungen, Seminaren, Vorträgen, Symposien, Lehrfahrten u.Ä. durch Dritte FG 8-3-3: Organisation und Durchführung von Projekten, die der Bewusstseinsbildung für den Wald und seiner Wirkungen dienen (z. B. waldkulturelle Veranstaltungen, Preise und Prämien für besondere Leistungen etc.)
Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Salzburg
Das Land Salzburg fördert: Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …). Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln. Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen. Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig) Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte
Integrierter Pflanzenschutz
Österreich
Förderungsziele 1. Umweltschonende landwirtschaftliche Produktion unter dem Aspekt der Sicherung und Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Produkte durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes; Einführung diesbezüglicher Erkenntnisse in die Praxis. 2. Anwendung von integrativen Pflanzenschutzverfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß beschränkt wird. Förderungsgegenstände 1. Pflanzenschutzdienst a. Betrieb von Warndienst- oder Wetterstationen sowie erforderliche Erhebungen und b. Nachrichtenübermittlung; c. Betrieb von Schädlingsbekämpfungsstationen oder gleichartiger Einrichtungen (ganzjährig). 2. Pflanzenschutzmaßnahmen a. Freihaltung der Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebiete von Virosen, virusähnlichen Krankheiten und/oder anderen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzgutproduktionsgebieten; b. Eindämmung von Schadorganismen, durch welche lokal große Ernteverluste und gefährliche Verbreitungsherde entstehen können; 3. Schulung oder Weiterbildung auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes a. Fach- und zielspezifische Veranstaltungen auf dem Gebiet des Integrierten Pflanzenschutzes, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; b. Erstellung und Ankauf von fachspezifischen Lehr- und Bildungsmaterialien, soweit diese nicht im Rahmen des GAP-Strategieplans gefördert werden; c. Untersuchungen und Prüfungen, die zur Schaffung von fachspezifischen Schulungsunterlagen erforderlich sind; d. Erstellung und Ankauf von zulassungsrelevanten fachspezifischen Daten zur Schließung von Lückenindikationen.