Das Land Salzburg fördert:
Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für
- den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …).
Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme!
Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln.
Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für
- besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen.
Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig)
- Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar
- Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
- Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten
Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für
- Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte