Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Link zur Förderung

Das Land Salzburg fördert:

Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für

  • den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …).

Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme!

Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln.

 Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für

  • besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen.

Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig)

  • Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar
  • Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten
  • Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten

Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für

  • Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen
Bundesstraße 6,
5071 Wals-Siezenheim

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/Investitionen_in_die_landwirtschaftliche_Erzeugung.aspx

Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt bei technischen Anlagen und Geräten nach tatsächlich getätigten Ausgaben (Rechnungen und Zahlungsbelege) und bei baulichen Maßnahmen mittels der gültigen Pauschalkostenrichtsätze. Bei technischen Anlagen bei denen ein Pauschalkostenrichtsatz vorhanden ist, wird dieser zur Kostenplausibilisierung aber auch als Obergrenze verwendet.

Aufgrund der Einschränkungen bei der Anerkennung von Eigenleistungen sind die Pauschalkostensätze um den angenommenen Eigenleistungsanteil betreffend Arbeitsleistungen in Höhe von 20 % zu kürzen.

Zur Förderung können nur jene Kosten anerkannt werden, die nach erfolgter Antragstellung anfallen. Nicht gefördert werden gebrauchte Investitionsgüter, Maschinen und Geräte. Barzahlungen werden nur bis zu einem Rechnungsbetrag von € 5.000,- netto anerkannt.

Die FörderwerberInnen müssen sicherstellen, dass die geförderte Investition während der Behaltefrist von fünf Jahren ab dem Auszahlungszeitpunkt ordnungsgemäß und den Förderungszielen entsprechend genutzt und instandgehalten wird.

 

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg zur Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1061225