Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion III
Förderungen, die im Rahmen des Fördergegenstands 8.2.1 durchgeführt werden:
- Mindestkonsortium: 5 Konsortialmitglieder, davon mindestens 2 Universitäten und mindestens 1 Fachhochschule
- Der Projektstandort der anzuschaffenden F&E-Infrastruktur muss sich in Österreich befinden.
- Die Betriebsstätte oder Niederlassung jener Organisation, in deren Eigentum die F&E-Infrastruktur steht, muss sich in Österreich befinden.
Förderungen, die im Rahmen des Fördergegenstands 8.2.2 durchgeführt werden:
- Wesentliche Voraussetzung ist, dass Vorhaben (Projekte) verfolgt werden, die der Zielsetzung der Maßnahme 7 des Waldfondsgesetzes entsprechen.
Es werden für den Fördergegenstand 8.2.2 unterschiedliche Förderinstrumente angeboten, bei denen die Fördervoraussetzungen jeweils zielgruppenspezifisch eingeschränkt sein können. Details dazu sind in den Ausschreibungs- und Instrumentenleitfäden zu finden.
Aufgrund einer positiv abgeschlossenen Evaluierung der noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel und den Beschluss des Nationalrats vom 17.04.2024 wird der Waldfonds verlängert.
Generell verlängern sich sowohl Genehmigungs- als auch Auszahlungszeitraum um vier Jahre. Für die Maßnahme 7 gilt jedoch der § 6 (1a) des Waldfondsgesetzes, sodass Genehmigung bis 31. Jänner 2027 und Auszahlung bis 31. Juli 2032 möglich ist.
Förderungen, die im Rahmen des Fördergegenstands 8.2.1 durchgeführt werden:
· Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
· CV der Projektleitung
· LOI von mindestens zwei an der Nutzung der geplanten F&E-Infrastruktur interessierten Organisationen bzw. mitfinanzierenden Organisationen
· Im Falle einer Einreichung durch eine Hochschule (Universität, Fachhochschule): Schriftliche Bestätigung der Hochschule (durch das Rektorat als Rechtsträger), dass im Falle einer positiven Förderungsentscheidung die Restfinanzierung eingebracht wird
· Verpflichtende Stammdaten im eCall: Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre (alle Konsortialpartner)
Förderungen, die im Rahmen des Fördergegenstands 8.2.2 durchgeführt werden:
· Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich
· Online-Kostenplan (eCall)
· Projektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen, als PDF)
Anlagen zum elektronischen Antrag:
· Lebensläufe aller wissenschaftlich relevanten ProjektmitarbeiterInnen sowie der Projektleitung
· Die Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV)
· Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Vereinen, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen
· Ob noch weitere Dokumente oder Anlagen erforderlich sind, steht in der entsprechenden Vorlage für die Projektbeschreibung (Antragsformular). Bei Vorhaben mit ausländischen Partnern können Kooperationsvereinbarungen mit europäischen oder außereuropäischen Ländern Dokumente voraussetzen, die nicht via eCall eingereicht werden können. Im Einzelfall sind noch weitere Unterlagen nötig.
· Das Förderungsansuchen ist in Deutsch zu verfassen.