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Ersatz der monatlichen Gehaltsaufwendungen des Internationalen Verbands Forstlicher Forschungsanstalt (IUFRO).
BML Marxergasse 2; 1030 Wien
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)
Die widmungsgemäße Verwendung, Nachweisung und Abrechnung der Förderungsmittel mittels Gehaltsabrechnung hat bis spätestens 31. März des Folgejahres zu erfolgen.