Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“ Link zur Förderung

Das Ziel der Maßnahme ist Schaffung von Grundlagen und die Umsetzung praxisorientierter Forschungsprojekte zur Erhaltung und Verbesserung klimafitter Wälder.
Gefördert wird:

  • der Ankauf von Daten, Modellen und Werkzeugen (inklusive Datenbanken, Datenmanagement- und Datensicherungssystemen), Monitoring, Fallstudien, Konzepte, Studien, Planungsinstrumente, Grundlagenarbeiten zu relevanten Themen für den Bereich klimafitte Wälder, Geodatenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer (Aus- und Weiterbildung, Veranstaltungen und Materialien)
  • die Anlage und Betreuung von Klimaforschungswäldern
  • die Erhaltung und Verbesserung von forstlichem Vermehrungsgut sowie Ausweitung von Saat- und Pflanzgutanlagen.
  • Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen oder Erwerb von Nutzungsrechten für Forschungszwecke, die für die Sicherung oder Entwicklung von Klimaforschungswäldern oder Saat- und Pflanzgutanlagen erforderlich sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BML
https://www.waldfonds.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz), BGBL. I Nr. 91/2020; Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz (GZ 2021-01.110.300)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“

Referenznummer

1054204