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Förderungen zum Thema Erneuerbare Energien, Energieeffizienz

FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Österreich
Mit dieser FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Diese FTI-Initiative ist Teil der umfassenden Klima- und Transformationsoffensive – Transformation der Industrie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität Innovation und Technologie (BMK). Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 240 Mio. Euro bis 2026. Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie setzt sich zum Ziel, die produzierende Industrie (Eisen, Stahl, Chemie, Zement, Papier, …) in Österreich bis 2030 bei der Entwicklung und Erprobung von Innovationen zur dauerhaften Reduktion prozessinduzierter THG-Emissionen unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung stehen prototypische Anwendungen mit einem hohen Innovations- und Demonstrationscharakter, die in Projektverbünden mit signifikanter Beteiligung der Industrie (Branchen, Standorte, Technologiepfade, Wertschöpfungsketten) weiterentwickelt und modellhaft eingesetzt werden. Mit dieser FTI-Initiative sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen der österreichischen Industrie in den genannten Sektoren um 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden.
KLI.EN - Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe
Österreich
Das Ziel dieses Förderungsprogramms ist die Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden. Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung beitragen. Es werden vier verschiedene Module ausgeschrieben: Modul A – „Einzelmaßnahmen“ In Modul A können vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“ In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“ In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme. Modul D – Modul „Notstrom“ Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme. Dieses Förderungsprogramm erfolgt in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds. Weitere Informationen sind unter: Umweltförderung.at zu finden.