Ökofonds - Förderung von Ökostromanlagen Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, innovative Projekte zur Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und zur Energieeffizienz zu fördern.

Diese werden aus Bundesmitteln finanziert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz
wohnbau@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen für die Gewährung von Förderungen durch den Ökofonds
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

effizientere Nutzung von Energie
Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Referenznummer

1055334